Der Halbjahresberichte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen verfolgen das Ziel, Auskunft über Ergebnisse der Auswertung von Kaufvertragsdaten im laufenden Jahr zu geben. Grundlage des Berichtes sind die in der Kaufpreissammlung geführten und bis zum 30.06. eines jeden Jahres abgeschlossenen Kaufverträge. Die Halbjahresberichte stellen eine Trendmeldung i.S.v. § 41 Abs. 2 der GrundWertVO NRW dar.
Bewusst und zu Gunsten der Aktualität wird im Bericht weitgehend auf Text verzichtet. Der Verzicht auf Kommentare und Erläuterungen setzt Sachverstand im Umgang mit den hier dargestellten Daten voraus.
Ansprechpartner*innen
Frau Kerstin Langer
Herr Manuel Kania
in Bearbeitung...
Bodenrichtwertkarten bzw. Bodenrichtwerte, die vor der Bildung des heutigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen (1982) beschlossen wurden, können telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt oder durch eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft beantragt werden (siehe Punkt Produkte >> Bodenrichtwerte).
Neuere Bodenrichtwerte (ab dem Jahrgang 2011) können kostenfrei unter der Internetadresse www.boris.nrw.de (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann zudem ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.
Bodenrichtwertkarten 1982 bis 1983
Bodenrichtwertkarte 1982 Bodenrichtwertkarte 1983
Bodenrichtwertkarten 1984 bis 2001
Bodenrichtwertkarte 1984 Bodenrichtwertkarte 1985 Bodenrichtwertkarte 1986
Bodenrichtwertkarte 1987 Bodenrichtwertkarte 1988 Bodenrichtwertkarte 1989
Bodenrichtwertkarte 1990 Bodenrichtwertkarte 1991 Bodenrichtwertkarte 1992
Bodenrichtwertkarte 1993 Bodenrichtwertkarte 1994 Bodenrichtwertkarte 1995
Bodenrichtwertkarte 1996 Bodenrichtwertkarte 1997 Bodenrichtwertkarte 1998
Bodenrichtwertkarte 1999 Bodenrichtwertkarte 2000 Bodenrichtwertkarte 2001
Bodenrichtwertkarten 2002 bis 2010
Bodenrichtwertkarte 2002 Bodenrichtwertkarte 2003 Bodenrichtwertkarte 2004
Bodenrichtwertkarte 2005 Bodenrichtwertkarte 2006 Bodenrichtwertkarte 2007
Bodenrichtwertkarte 2008 Bodenrichtwertkarte 2009 Bodenrichtwertkarte 2010
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein „Normobjekt“ im gesamten Stadtgebiet. Immobilienrichtwerte bieten den Nutzern eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung den Immobilienpreis für ein angefragtes Objekt zu bestimmen.
Der Gutachterausschuss hat zum Stichtag 01.01.2024 erstmalig Immobilienrichtwerte für Weiterverkäufe von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Wohnungseigentum abgeleitet, beschlossen und veröffentlicht (www.boris.nrw.de).
Zur Ableitung der Immobilienrichtwerte wurden Kaufverträge aus mehreren Geschäftsjahren mittels statistischer Verfahren analysiert. Grundlage der statistischen Analyse ist eine räumlich autoregressive Regression (SAR - spatial conditional and simultaneous autoregression model), die nach dem „Modell zur Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW“ der AGVGA.NRW (Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in NRW) erfolgte.
Die zur Ableitung genutzten Daten wurden sachverständig aus der Kaufpreissammlung und nur mit solchen Fällen ermittelt, die dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechen. Des Weiteren wurden die Kaufpreise, aus denen die Immobilienrichtwerte hergeleitet werden, auf eine Norm abgestellt (Bereinigung der Kaufpreise). Diese Norm und somit auch die Immobilienrichtwerte werden wie folgt definiert:
Immobilienrichtwerte
Normobjekt
Neben der Kaufpreisbereinigung (Abstellung auf die Norm) haben die Immobilienrichtwerte je Teilmarkt („Ein- und Zweifamilienhäuser“ bzw. „Eigentumswohnungen“) eine individuelle Norm, die sich aus der Datenanalyse ergibt. Diese sind in den örtlichen Fachinformationen zu den Immobilienrichtwerten unter www.boris.nrw.de veröffentlicht.
Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung von abweichenden Grundstücksmerkmalen
Abweichungen des Bewertungsobjektes zu den wertbestimmenden Merkmalen des Immobilienrichtwer-tes bzw. zu der individuellen Norm werden anhand von Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt. Die Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung von abweichenden Grundstücksmerkmalen sind in den örtlichen Fachinformationen zu den Immobilienrichtwerten unter www.boris.nrw.de veröffentlicht.
Werte für Nebengebäude, PKW-Stellplätze, Sondernutzungsrechte und Inventar sind separat nach ihrem Zeitwert zu veranschlagen.
Anschließend sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen (z.B. Rechte, Lasten, Schäden und Mängel, etc.).
Immobilien-Preis-Kalkulator
Zur Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit wird im modalen Fenster die Berechnung einer Wertschätzung interaktiv in Form eines „Immobilien-Preis-Kalkulators“ angeboten. Mit Klick auf das rote „Rechnersymbol“ wird dieser gestartet.
Dabei werden die wertrelevanten Merkmale in den Rechner übernommen, für die der Gutachterausschuss Umrechnungskoeffizienten ermittelt und zur Verfügung gestellt hat. Der Nutzer hat nun die Möglichkeit, die Angaben seines Objektes für die wertrelevanten Eigenschaften auszuwählen bzw. einzugeben. Mittels der hinterlegten Umrechnungskoeffizienten werden Anpassungen in Prozent in den jeweiligen Eigenschaften zum Immobilienrichtwert berechnet und in einer weiteren Spalte angegeben. Bei sehr großen Abweichungen erfolgt ein Hinweis, die eine Vergleichbarkeit des Objektes beeinträchtigen oder unmöglich machen. Neben dem ermittelten Immobilienpreis in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche wird auch der Immobilienwert in Euro angegeben. Das Ergebnis wird in einer Immobilienwertauskunft als pdf-Dokument aufbereitet und kann heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.
Es wird KEIN Verkehrswert ermittelt. Wertbeeinflussende Besonderheiten in Bezug auf den Zustand und/oder Baumängel/Bauschäden, rechtliche Besonderheiten, die aktuelle Marktentwicklung sowie die Mikrolage des Grundstücks sind nicht berücksichtigt und können zu einem vom oben errechneten vorläufigen Vergleichswert abweichenden Wert führen. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB kann nur durch ein Verkehrswertgutachten auf der Grundlage einer Ortsbesichtigung und Berücksichtigung aller rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Objektes ermittelt werden.
Ansprechpartner*innen
Herr Lukas Dietrich
Herr Manuel Kania
Antragsformulare
Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag auf Erstattung eines Gutachtens
Merkblatt für Anträge auf Erstattung eines Gutachtens
Antrag auf die Bereitstellung eines Grundstücksmarktberichtes
Antrag auf eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft
Fragebögen
Fragebogen für Einfamilienhäuser (ohne Einliegerwohnung)
Fragebogen für Wohnungs- und Teileigentum
Fragebogen für Erbbaurechte, Erbbaugrundstücke sowie Wohnungs- und Teilerbbaurechte
Sonstiges
Anfahrtsplan zum Technischen Rathaus