Informationen zur Umsetzung der neuen Grundsteuer
Die Regelung zur Anwendung der Bodenrichtwerte in Bezug auf die Grundsteuer ist vom Land NRW bzw. der Finanzverwaltung NRW festgelegt worden. Hierfür wurden durch die Finanzverwaltung NRW von den Gutachterausschüssen die Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Entwicklungszustandes und der Nutzungsart übernommnen. Diese Angaben beziehen sich nur auf den Bodenrichtwert [und nicht auf das jeweilige Grundstück/Flurstück].
Insbesondere der Entwicklungszustand und die Nutzungsart des jeweiligen Flurstücks können davon abweichen.
Sollten Differenzen zwischen den Ausweisungen der Bodenrichtwerte und der Nutzung der jeweiligen Flurstücke vorliegen, so wenden SIe sich bitte an das zuständige Finanzamt. Der Gutachterausschuss ist hier nicht zuständig.
Bei Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die entsprechende Hotline Ihres lokalen Finanzamtes.
Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Iserlohn erreichen Sie unter 02371-969-1959 (Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr).
Weiterführende Informationen unter
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
und
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/finanzamt/finanzamt-iserlohn
Ihre Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Iserlohn