NRW LogoDer Gutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Recklinghausen

GA Recklinghausen

Zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse, welche sich aus dem § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Grundstückswertermittlungsverordnung, der Durchführungsverordnung zum BauGB bzw. der Gutachterausschuss­verordnung eines jeden Landes ergeben, gehören im Wesentlichen:

  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (bei Nachweis eines berechtigten Interesses),
  • die Ermittlung der Boden- und Immobilienrichtwerte sowie der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • die Publikation von Daten über den örtlichen Grundstücksmarkt (Grundstücksmarktbericht),
  • die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
  • die Erstattung von Gutachten über Miet- oder Pachtwerte sowie
  • die Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und anderer Vermögensnachteile.

In Nordrhein-Westfalen können u. a. die Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte unter der Internetadresse  www.boris.nrw.de kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen und als .pdf-Dokument heruntergeladen werden.

 

 

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