
Hinweis: Wenn Sie Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen haben, beachten Sie hierzu die Informationen, die die Finanzverwaltung NRW im Internet unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform bereitgestellt hat.