Anschriften der benachbarten Ausschüsse:
Anschrift Rheinische Immobilienbörse:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 – 26
50667 Köln
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.
Antragsberechtigt sind neben Eigentümerinnen und Eigentümern auch Inhaberinnen und Inhaber von Rechten sowie Gerichte und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung.
Der Antrag ist in schriftlicher Form zu stellen (siehe Antragsformular).
Zur Erstattung von Verkehrswertgutachten tritt der Ausschuss i.d.R. mit wenigstens 3 Mitgliedern zusammen.
Es erfolgt eine Vorbesichtigung des Objektes durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Geschäftsstelle, sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter.
Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 7 der z.Zt. gültigen Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung (VermWertGebO NRW), zuzügl. der gesetzl. MwSt.
Anschrift
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 02271 / 83-36210
Servicezeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Geschäftsstelle
Leitung: Frau Schmitt-Schönenberg Tel. 02271 / 83-16213
Sachbearbeiter/-innen:
Frau Endlein | 02271- 8316279 |
Frau Klemmer | 02271- 8316281 |
Frau Pries | 02271- 8316282 |
Frau Solbach | 02271- 8316285 |
Herr Stanior | 02271- 8316237 |
Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Nach § 195 BauGB sind alle Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Entsprechendes gilt auch für Enteignungs-, Umlegungs-, Grenzregelungs- und Zwangsversteigerungsbeschlüsse. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.
Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, diese Kaufverträge auszuwerten und die Daten in die Kaufpreissammlung zu übernehmen. In der Kaufpreissammlung werden alle übersandten Grundstückskaufverträge entsprechend nach Grundstücksarten, Grundstückseigenschaften und bestimmten Ordnungsmerkmalen automatisiert geführt, nachdem eine umfassende Auswertung jedes geeigneten Kaufvertrages erfolgt ist.
Die Objektdaten und Vertragsumstände, die den Kaufpreis wesentlich beeinflussen, sind in der Regel nicht vollständig dem Vertrag zu entnehmen; diese können nur mit der Mithilfe der Vertragsparteien erfasst werden. Zur Ermittlung der fehlenden Angaben, schreibt die Geschäftsstelle des Gutachterachterausschusses die neuen Eigentümer an und bittet, einen kurzen Fragebogen auszufüllen.
Die Berechtigung, die Eigentümer um Auskunft zu bitten, ergibt sich aus § 197 Abs. 1 BauGB. Die Angaben aus dem Kaufvertrag und der Befragung werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet.
Fragebogen - Ein- und Zweifamilienhäuser
Fragebogen - bebautes Erbbaurecht
Fragebogen - Wohn- und Geschäftshaus
Auskünfte aus der Kaufpreisssammlung werden erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Bei öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen in der Grundstücksbewertung wird das berechtigte Interesse regelmäßig unterstellt.
Auch private Antragsteller können anonymisierte Auskünfte erhalten.
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Die Gebühr richtet sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung.
Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Kreis Euskirchen