Mit Hilfe der in den Fragebögen gemachten Angaben erstellt der Gutachterausschuss eine digitale Kaufpreissammlung. Dessen Inhalt unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt. Durch Analyse der Kaufpreissammlung können zahlreiche Informationen - die auf BORIS.NRW kostenlos zu finden sind - abgeleitet werden.
Gerne können Sie uns den Fragebogen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zusenden. Um Ihre Angaben dem richtigen Kaufvertrag zuordnen zu können, geben Sie bitte das auf unserem Anschreiben zu findende Aktenzeichen und die Adresse an.
Sollten Sie dabei Rückfragen haben, stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung.
Fragebogen - Ein- und Zweifamilienhäuser
Anschrift
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 02271 / 83-36210
Servicezeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Geschäftsstelle
Leitung: Frau Schmitt-Schönenberg Tel. 02271 / 83-16213
Sachbearbeiter/-innen:
Frau Endlein | 02271- 8316279 |
Frau Klemmer | 02271- 8316281 |
Frau Pries | 02271- 8316282 |
Frau Solbach | 02271- 8316285 |
Herr Stanior | 02271- 8316237 |
Anschriften der benachbarten Ausschüsse:
Anschrift Rheinische Immobilienbörse:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 – 26
50667 Köln
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.
Antragsberechtigt sind neben Eigentümerinnen und Eigentümern auch Inhaberinnen und Inhaber von Rechten sowie Gerichte und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung.
Der Antrag ist in schriftlicher Form zu stellen (siehe Antragsformular).
Zur Erstattung von Verkehrswertgutachten tritt der Ausschuss i.d.R. mit wenigstens 3 Mitgliedern zusammen.
Es erfolgt eine Vorbesichtigung des Objektes durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Geschäftsstelle, sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter.
Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 7 der z.Zt. gültigen Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung (VermWertGebO NRW), zuzügl. der gesetzl. MwSt.