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Anschriften der benachbarten Ausschüsse:

  • Kreis Düren
    (Zuständig für den Kreis Düren ohne Stadtgebiet Düren)
    Geschäftsstelle
    Bismarckstraße 16
    52348 Düren
    Tel.: (02421) 22-2560         
    Fax: (02421) 22-2028
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  • Kreis Euskirchen
    Geschäftsstelle
    Jülicher Ring 32
    53879 Euskirchen
    Tel.: (02251) 15 346 u. 15 347
    Fax: (02251) 15 389
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  • Stadt Köln
    Geschäftsstelle
    Willy-Brandt-Platz 2
    50679 Köln
    Tel.: (0221) 221-2 3017
    Fax: (0221)221-2 3081
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  • Rhein-Kreis-Neuss und in der Stadt Dormagen
    Geschäftsstelle
    Oberstr. 91
    41460 Neuss
    Tel.: (02131) 928-6230
    Fax: (02131) 928-6299
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  • Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf    
     Geschäftsstelle
    Kaiser-Wilhelm-Platz 1
    53721 Siegburg
    Tel.: (02241) 132794
    Fax: (02241) 132437
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Anschrift Rheinische Immobilienbörse: 

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 – 26
50667 Köln 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.

Antragsberechtigt sind neben Eigentümerinnen und Eigentümern auch Inhaberinnen und Inhaber von Rechten sowie Gerichte und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung.

Der Antrag ist in schriftlicher Form zu stellen (siehe Antragsformular).

Zur Erstattung von Verkehrswertgutachten tritt der Ausschuss i.d.R. mit wenigstens 3 Mitgliedern zusammen.

Es erfolgt eine Vorbesichtigung des Objektes durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Geschäftsstelle, sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter.

Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 7 der z.Zt. gültigen Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung (VermWertGebO NRW), zuzügl. der gesetzl. MwSt.

 

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

Anschrift

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 02271 / 83-36210


 Servicezeiten 

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr


 Geschäftsstelle 

 Leitung: Frau Schmitt-Schönenberg   Tel. 02271 / 83-16213

 Sachbearbeiter/-innen:

Frau Endlein  02271- 8316279
Frau Klemmer  02271- 8316281
Frau Pries  02271- 8316282
Frau Solbach  02271- 8316285
Herr Stanior  02271- 8316237

Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Nach § 195 BauGB sind alle Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Entsprechendes gilt auch für Enteignungs-, Umlegungs-, Grenzregelungs- und Zwangsversteigerungsbeschlüsse. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird. 

Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, diese Kaufverträge auszuwerten und die Daten in die Kaufpreissammlung zu übernehmen. In der Kaufpreissammlung werden alle übersandten Grundstückskaufverträge entsprechend nach Grundstücksarten, Grundstückseigenschaften und bestimmten Ordnungsmerkmalen automatisiert geführt, nachdem eine umfassende Auswertung jedes geeigneten Kaufvertrages erfolgt ist.

Die Objektdaten und Vertragsumstände, die den Kaufpreis wesentlich beeinflussen, sind in der Regel nicht vollständig dem Vertrag zu entnehmen; diese können nur mit der Mithilfe der Vertragsparteien erfasst werden. Zur Ermittlung der fehlenden Angaben, schreibt die Geschäftsstelle des Gutachterachterausschusses die neuen Eigentümer an und bittet, einen kurzen Fragebogen auszufüllen.

Die Berechtigung, die Eigentümer um Auskunft zu bitten, ergibt sich aus § 197 Abs. 1 BauGB. Die Angaben aus dem Kaufvertrag und der Befragung werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet.

Fragebogen - Ein- und Zweifamilienhäuser

Fragebogen - Mehrfamilienhaus

Fragebogen - Wohnungseigentum

Fragebogen - bebautes Erbbaurecht

Fragebogen - Gewerbe

Fragebogen - Wohn- und Geschäftshaus

Auskünfte aus der Kaufpreisssammlung werden erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Bei öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen in der Grundstücksbewertung wird das berechtigte Interesse regelmäßig unterstellt.

Auch private Antragsteller können anonymisierte Auskünfte erhalten.

Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Die Gebühr richtet sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) in der z.Zt. gültigen Fassung.

Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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