Der Halbjahresbericht der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis verfolgt das Ziel, Auskunft über Ergebnisse der Auswertung von Kaufvertragsdaten im laufenden Jahr zu geben. Grundlage des Berichtes sind die in der Kaufpreissammlung geführten und bis zum 30.06. eines jeden Jahres erfassten Kaufverträge. Die Halbjahresberichte stellen eine Trendmeldung i.S.v. § 41 Abs. 2 der GrundWertVO NRW dar.