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für Grundstückswerte
im Rhein-Erft-Kreis

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Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien (hier Eigentumswohnungen) mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Kriterien. Sie stellen eine Orientierungshilfe dar, die es ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Beschaffenheit und Lage näherungsweise festzustellen. Immobilienrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitet (§195 BauGB) und sind Vergleichsfaktoren im Sinne des §20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Abweichende Merkmale des Bewertungsobjekts zu den wertbestimmenden Merkmalen des Immobilienrichtwerts werden u.a. mit den Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis stellt Immobilienrichtwerte für die Teilmärkte "Wohnungseigentum" und "Ein- und Zweifamilienhäuser" unter www.boris.nrw.de kostenfrei abrufbar zur Verfügung.

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