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Hier finden Sie eine Übersicht einiger Formulare.

Die nachfolgenden PDF-Dokumente sind digital ausfüllbar. Anschließend können Sie diese dann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax (Nr. 0201 / 88 91 68502) an den Gutachterausschuss senden. 

Formulare

Erstattung von Gutachten

Beantragen von Gutachten (Verkehrswert oder Mietwert)

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Erteilung von Auskünften in schriftlicher Form bei berechtigtem Interesse für nicht-anonymisierte Kauffälle.

Erteilung von Auskünften in schriftlicher Form für anonymisierte Kauffälle.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte

Für Bodenrichtwerte aus zurückliegenden Jahrgängen, die nicht mehr auf BORIS.NRW veröffentlicht sind, erteilt die Geschäftsstelle Auskünfte. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Bestellung von Grundstücksmarktberichten

Grundsücksmarktberichte aus zurückliegenden Jahrgängen, die nicht mehr auf BORIS.NRW veröffentlicht sind, können in der Geschäftsstelle kostenpflichtig beantragt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen (AGVGA.NRW) hat Modelle entwickelt, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen bei der Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten anwendet.

Die beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen angewendeten Modelle sind in seinen Grundstücksmarktberichten veröffentlicht und bei Anwendung der Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren zu beachten.

Alle aktuellen sowie historischen Standardmodelle der AGVGA.NRW sind im Internet auf der BORIS.NRW-Startseite in der Fußzeile unter dem Menüpunkt "Daten" zu finden.

 

Übersicht der Standardmodelle der AGVGA.NRW

  • Sachwertmodell zur Ableitung von Marktanpassungsfaktoren in NRW
  • Historisches Sachwertmodell zu Ableitung von Marktanpassungsfaktoren in NRW
  • Modell zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen in NRW
  • Historische Modelle zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen in NRW
  • Leutfaden zur Ermittlung von Indexreihen
  • Leitfaden zur Ermittlung von Vergleichswerten
  • Modell zur Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW
  • Historisches Modell zur Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW
  • Zur Unterstützung bei der Ableitung von Immobilienrichtwerten in NRW
  • Modell zur Ermittlung von Bodenwerten für Wohnbauland in NRW
  • Berücksichtigung erneuerbarer Energien in der Aus- und Bewertung
  • Modellkonforme Wertermittlung
  • Wertermittlung bei zurückliegenden Stichtagen

 

Der Mietspiegel ist nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit diese von der Gemeinde oder von Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Mietspiegel für Essen

Der Mietspiegel Essen 2022 ist gültig ab dem 01.08.2022 und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2024.

Der Essener Mietspiegel 2022 stellt eine Fortschreibung des Mietspiegels 2020 dar. Dieser war nach zwei Jahren gemäß § 558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an die Marktentwicklung anzupassen. Die Anpassung erfolgte auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Preisindex für Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland).
Die Datenerhebung und -auswertung zum Mietspiegel 2020 und seine Fortschreibung wurden im Auftrag der Stadt Essen von InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum durchgeführt.
Das Gutachten zur Erstellung des Mietspiegels 2020 und die Dokumentation über die Fortschreibung des Mietspiegels 2022 erklären Interessierten und Anwender*innen das Verfahren zur Erstellung der Mietspiegel.

Der Mietspiegel 2022 wurde durch die dem Arbeitskreis angehörenden Interessensvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen anerkannt und gilt damit weiter als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Absatz 2 BGB.
Der Arbeitskreis Mietspiegel besteht in Essen aus Vertreter*innen der Verbände der Mieter*innen und der Vermieter*innen, des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen und einem Vertreter der Stadt Essen, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement.

Der Mietspiegel Essen 2022 gilt grundsätzlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäuser im Wohnflächenbereich von 25 m² bis 150 m². Dazu zählen Dachgeschoss-, Maisonette- und Souterrain-Wohnungen ebenso wie Einzelzimmer-Appartements, die in dieser Größenspanne liegen.

Der Mietspiegel ist ausschließlich als PDF-Download-Dokument verfügbar und kostenlos auf dieser Seite abrufbar.

Der Online-Mietspiegelrechner ermöglicht Ihnen, die ortsübliche Vergleichsmiete online zu berechnen und erleichtert Ihnen damit die Anwendung des Essener Mietspiegels 2022. Er ist ebenso wie das Gutachten zur Erstellung des Mietspiegels auf der Internetseite der Stadt Essen zu finden.

Zum Mietspiegel gehört die Anlage "Straßenverzeichnis mit Lageeinstufungen". Es wurden die Lageklassen und Lageeinstufungen verwendet, welche im Rahmen des Mietspiegels 2016 erarbeitet wurden (siehe Dokumentation zum Mietspiegel 2016, Seite 15-18). Weitere Hinweise und ein Anwendungsbeispiel finden Sie im Mietspiegel.

Mietspiegel 2022

Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2022

InWIS-Dokumentation zum Mietspiegel 2022

 

Kontakt

E-Mail     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Historische Mietspiegel

Mietspiegel 2020

Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2020

Mietspiegel 2018

Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2018

Mietspiegel 2016

Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2016

Mietspiegel 2013

Mietspiegel 2011

Mietspiegel 2009

Mietspiegel 2007

Mietspiegel 2005

Mietspiegel 2003

Mietspiegel 2001

Mietspiegel 1998

Mietspiegel 1996

Mietspiegel 1994

Mietspiegel 1993

Mietspiegel 1991

 

Beachten Sie unsere Links zu den Themen Bauen, Statistik, rechtliche Grundlagen in Essen, NRW und bundesweit.

Der Mietspiegel Essen 2018 wurde am 30. Januar 2018 beschlossen und am 01. März 2018 veröffentlicht.

Unter Standardmodelle AGVGA findet der Sachverständige Hinweise zur Beachtung in der Wertermittlung.

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