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Gesetzliche Grundlage

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten können Sozialbehörden nach § 3 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) Wertauskünfte über Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Mieten etc. beantragen.

Diese Wertauskünfte sind kostenfrei und werden in Form von Auszügen aus dem Grundstücksmarktbericht schriftlich erstattet.

Antrag auf Erstattung

Nur Behörden können diese Wertauskünfte beantragen, ein formloses Anschreiben genügt.

Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen
Lindenallee 8
45127 Essen

  • Fax: 0201 88 91 68502
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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