Gesetzliche Grundlage
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten können Sozialbehörden nach § 3 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) Wertauskünfte über Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Mieten etc. beantragen.
Diese Wertauskünfte sind kostenfrei und werden in Form von Auszügen aus dem Grundstücksmarktbericht schriftlich erstattet.
Antrag auf Erstattung
Nur Behörden können diese Wertauskünfte beantragen, ein formloses Anschreiben genügt.
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen
Lindenallee 8
45127 Essen