Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen führt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden die Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und inhaltlich ausgewertet. Jährlich werden aus den Daten der Kaufpreissammlung insbesondere die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) ermittelt und der Grundstücksmarktbericht erstellt.
Auf der Rechtsgrundlage des § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) erteilt die Geschäftsstelle auf Antrag auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.
Sachverständige erhalten grundstücksbezogene Auskünfte, wenn der Verwendungszweck angegeben ist, ein berechtigtes Interesse vorliegt, die schutzwürdigen Belange Dritter nicht berührt sind und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Ansonsten werden anonymisierte Auskünfte erteilt, wenn neben der Antragstellung auch der Verwendungszweck angegeben ist und der Antragsteller zusichert, dass die Daten nur für den angegebenen Zweck genutzt werden.
Alle Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) je Antrag über nicht anonymisierte Auskünfte, einschließlich bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle über bebaute oder unbebaute Grundstücke 140,- €. Jeder weitere mitgeteilte Kauffall kostet 10,- €.
Eine Auskunft in anonymisierter Form wird nach Zeitaufwand abgerechnet (23,- € je Arbeitsviertelstunde).
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf unserer Downloadseite.