Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis

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Eine der wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Bis 2010 wurden diese Bodenrichtwerte lagetypisch beschlossen. Ab dem Stichtag 01.01.2011 werden sie als zonale Bodenrichtwerte festgelegt. Mit der Plazierung des Bodenrichtwertes ist auch die Lage des fiktiven Bodenrichtwertgrundstücks definiert. Die entsprechenden Bodenrichtwerte gelten für die entsprechende Zone. Innerhalb der Zone sind jedoch Korrekturen für Lageunterschiede, Zuschnitt und Flächengröße möglich und im Einzelfall sachgerecht zu berücksichtigen.

Die aktuellen Bodenrichtwerte ab 2011 entnehmen Sie bitte online dem Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (BORISplus.NRW).

Im Rauminformationssystem des Oberbergischen Kreises (RIO) sind die aktuellen Bodenrichtwerte sowie die historischen Bodenrichtwerte bis einschließlich 2004 eingestellt. Wählen Sie dazu bitte die Anwendungen „RIO – Bauen und Wohnen" oder „RIO – Vermessung" aus.

Des Weiteren können Sie die Bodenrichtwerte der zurückliegenden Jahre ab 2007 bis 1994 (tlw. auch 1979, 1981, 1992,1993) aus nachfolgenden Bodenrichtwerttabellen entnehmen:

 

 

Mit der Änderung der VermWertGebO.NRW zum 1.1.2016 werden die Bodenrichtwertkarten grundsätzlich nicht mehr als Druckversion heraus gegeben, sondern stehen kostenfrei als PDF zum Download unter den beiden o. g. Webseiten zur Verfügung.

Zu den Bodenrichtwerten veröffentlichte Pressemitteilungen können unter dem Menüpunkt Service/Presseartikel abgerufen werden.

 

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