Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis

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Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstattet werden (freiwillige Aufgabe).

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 5.1 der VermWertKostO NRW.

 

Benutzen Sie für die Antragstellung das Formular: Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert;

Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).

Zur Beratung stehen Ihnen Herr Sure oder Herr Graf unter Telefon 02261 88-6271 bzw. 88-6272 gerne zur Verfügung.

 

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