Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Kleve

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Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01 des jeweiligen Jahres ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen, wie zum Beispiel Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie zum Beispiel Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung, bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte (ab 2011) sind über das Internetportal BORISplus abrufbar. Zu den Bodenrichtwerten werden außerdem örtliche Fachinformationen bereitgestellt, die sich über das Informationsfenster zum Bodenrichtwert aufrufen lassen. Die Einsicht über dieses Portal ist kostenfrei. Zudem besteht die Möglichkeit gebührenfreie Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte in diesem Portal zu generieren.

Die örtlichen Fachinformationen, in denen z.B. die Grundstückstiefen-Korrekturfaktoren für Wohnbaulandflächen enthalten sind, werden häufig telefonisch abgefragt. Aus diesem Grund stehen diese hier zum Download bereit.

 

Bodenrichtwerte Acker-/Grünland - Stand 01.01.2024

Rahmenwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen - Stand 01.01.2024

Download historischer Bodenrichtwerkarten

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