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für Grundstückswerte
im Kreis Kleve

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Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertfahren nach § 24 Absatz 2 Nr. 2 ImmoWertV. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben.

Der Immobilienrichtwert gilt für eine fiktive Immobilie mit detailliert beschriebenen Grundstücksmerkmalen (Normobjekt). Abweichungen einzelner individueller Grundstücksmerkmale einer Immobilie von dem Normobjekt sind mit Zu- oder Abschlägen zu bewerten.

Immobilienrichtwerte:

  • sind in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben
  • beziehen sich ausschließlich auf Weiterverkäufe, nicht auf Neubauten
  • beinhalten keine Nebengebäude (Garagen, Schuppen, etc.)
  • beziehen sich auf Grundstücke ohne besondere Merkmale (z.B. Baulasten, Leitungsrechte, Altlasten, Erbbaurechte, besondere Bauteile)
  • gelten für schadensfreie Objekte
  • sind nur unter Berücksichtigung des Vergleichswertmodells des Gutachterausschusses mit seinen entsprechenden Umrechnungstabellen zu verwenden

Bereitstellung

Immobilienrichtwerte werden in www.boris.nrw.de bereitgestellt.

Durch Klick in die Karte werden die wertrelevanten Merkmale in einem neuen Fenster angezeigt. Zur Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit wird im modalen Fenster die Berechnung einer Wertschätzung interaktiv in Form eines "Immobilien-Preis-Kalkulators" angeboten. Mit Klick auf das rote "Rechnersymbol" wird dieser gestartet. Der Nutzer hat nun die Möglichkeit, die Angaben seines Objektes für die wertrelevanten Eigenschaften auszuwählen. Mittels der hinterlegten Umrechnungskoeffizienten werden Anpassungen in Prozent in den jeweiligen Eigenschaften zum Immobilienrichtwert berechnet und in einer weiteren Spalte angegeben. Das Ergebnis wird in einer Immobilienwertauskunft als PDF-Dokument aufbereitet und kann kostenfrei heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.

Der resultierende geschätzte Vergleichswert entspricht nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Dieses kann beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte oder bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beantragt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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