Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Kleve

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Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.

Gemäß der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten.

Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

 


Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (nicht anonymisiert)

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (anonymisiert)

 

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