Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnungsrechte). Darüber hinaus werden auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den u.a. Antragsvordruck. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Kostentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostT).