Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden.
Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.
Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Alle Immobilienrichtwerte für den Kreis Herford finden Sie kostenlos unter:
http://www.boris.nrw.de
Weitere Hinweise zu den Immobilienrichtwerten finden Sie dort über die Örtlichen Fachinformationen.
Der einfache Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten.
In diesem Zusammenhang ist eine ortsübliche Miete, die im Bereich eines Stadt- bzw. Gemeindegebiets für Wohnimmobilien vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird.
Der Mietspiegel wird im Kreis Herford für jede Stadt bzw. Gemeinde separat veröffentlicht.
Nachfolgend sind die veröffentlichten Mietspiegel der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde aufgeführt:
Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens
Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens
Die dazugehörigen Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die dazugehörigen Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Der Halbjahresbericht soll ergänzend zum Grundstücksmarktbericht einen aktuellen Zwischenstand des Immobilienmarktes in den verschiedenen Teilmärkten abbilden. Aus dem Halbjahresbericht geht die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt hervor. Dazu werden aktuelle Umsätze und Durchschnittspreise mit den Vorjahreswerten verglichen.
Halbjahresbericht 2023:
Hier geht es zum digitalen Halbjahresbericht 2023!
Download des aktuellen Halbjahresberichts als Flyer:
Halbjahresbericht 2023
Die Halbjahresberichte im Überblick:
Halbjahresbericht 2023 | digital | Flyer |
Halbjahresbericht 2022 | digital | Flyer |
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Kreis Herford und in der Stadt Herford
Amtshausstraße 2
32051 Herford
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:
Montag bis Donnerstag: | 08:30 bis 12:30 Uhr |
14:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag: | 08:30 bis 12:30 Uhr |
und nach telefonischer Absprache oder per E-mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Vorsitzende des Gutachterausschusses
Sonja Boxhammer | |
Zimmer: | 6.03 |
Telefon: | 05221 - 13-2603 |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Andreas Meglin |
|
Zimmer: | 5.06 |
Telefon: | 05221 - 13-2506 |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |