Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von Grundstücken werden auch Belastungen wie z.B. bestehende Baulasten, Wohn- und Altenteilsrechte oder Nießbrauchsrechte berücksichtigt. Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben zur Lagebezeichnung des Bewertungsobjektes und zu eventuellen Stichtagen, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten bei (ggf. einen Erbschein). Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Ablauf der Bewertung:
- Auftragserteilung durch den Eigentümer oder Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
- Bestandsaufnahme vor Ort
- Vorbereitung des Gutachtens durch zuständige Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- abschließende Objektbesichtigung durch drei Mitglieder des Gutachterausschusses
- Beratung des Gutachtens in einer nicht öffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums
- Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Anzahl der Ausfertigungen an den Auftraggeber