Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter www.boris.nrw.de kostenfrei rückwirkend bis 2011 einsehen und abrufen.
Bodenrichtwerte der Jahre 2000 - 2010 können im Open Data Portal der Stadt Hamm kostenfrei abgerufen werden, sofern Sie die technische Möglichkeit haben, Shape-Dateien zu öffnen. Falls Sie diese technische Möglichkeit nicht haben, können Sie die Bodenrichtwerte der Jahre 2000 - 2010 kostenpflichtig bei den Mitarbeiter:innen der Geschäfststelle beantragen.
Falls Sie Auskünfte zu Bodenrichtwerten aus den Jahren vor 2000 bzw. benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bei den Mitarbeiter: innen der Geschäftsstelle beantragen.
Vorsitzende:r | |
Heiko Leistner | Dipl.-Ing. |
Stellvertretende Vorsitzende | |
Eva Börger | Dipl.-Ing. |
Felix Brummel | M. Sc. |
Christine Neuhaus | Dipl.-Ing. |
Dr. Monika Teigel | Dr.-Ing. |
Gutachter:innen | |
Holger Allrich | Dipl. Immobilienwirt |
Joachim Bienek | Dipl.-Ing. Architekt |
Heinz-Rainer Eichhorst | Dipl.-Ing. Architekt |
Gunter Lohmann | Dipl.-Ing. Architekt |
Walter Lütkhoff | Dipl.-Ing. Architekt |
Bianca Nierhoff-Ioannidis | Immobilienkauffrau |
Heinrich Oesterschulze | Bankbetriebswirt |
Volker Pahmeyer | Dipl.-Ing. Architekt |
Dierk Poth | Dipl.-Sachverständiger Immobilienbewertung |
Klaus-Dieter Ruck | Sparkassenbetriebswirt |
Andreas Strube | Dipl.-Ing.(FH) |
Wilhelm Thiemann | SV für Landwirtschaft |
Guido Voß | Immobilienmakler |
Gutachter:innen Finanzamt | |
Cord von Haaren | Dipl. Finanzwirt |
Markus Borgschulte | Dipl. Finanzwirt |
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden:
Nicht anonymisierte Auskünfte
Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Antrag nicht anonymisierte Auskunft
Anonymisierte Auskünfte
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.
Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung.
Notarinnen, Notare und andere Stellen sind gemäß § 195 Baugesetzbuch verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Bodenmarkt betreffende Unterlagen den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet. Die Kaufpreissammlung wird um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt. Durch die Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.
Weitere Aufgaben der Geschäftsstelle sind:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstige personenbezogene Daten der Kaufpreissammlung grundsätzlich dem Datenschutz. Die Kaufpreissammlung und weitere Datensammlungen dürfen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu erteilen. Sie dürfen jedoch nur in anonymisierter Form erteilt werden.
Die Ansprechpartner:innen der Geschäftsstelle mit Telefonnummern finden Sie unter dem Menüpunkt Erreichbarkeit.
Ansprechpartner:innen
Herr Bergmann | 02381 / 17-4267 |
Herr Beckschulze-Giessler | 02381 / 17-4242 |
Herr Brummel | 02381 / 17-4202 |
Frau Frerich | 02381 / 17-4263 |
Herr Schmiedner | 02381 / 17-4269 |
Frau Vogelsang | 02381 / 17-4244 |
Herr Weiß | 02381 / 17-4217 |
Herr Balaban | 02381 / 17-4216 |
freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Fax 02381 / 17-2961
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anschrift Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm