Login

Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter www.boris.nrw.de kostenfrei rückwirkend bis 2011 einsehen und abrufen.

Bodenrichtwerte der Jahre 2000 - 2010 können im Open Data Portal der Stadt Hamm kostenfrei abgerufen werden, sofern Sie die technische Möglichkeit haben, Shape-Dateien zu öffnen. Falls Sie diese technische Möglichkeit nicht haben, können Sie die Bodenrichtwerte der Jahre 2000 - 2010 kostenpflichtig bei den Mitarbeiter:innen der Geschäfststelle beantragen.

Falls Sie Auskünfte zu Bodenrichtwerten aus den Jahren vor 2000 bzw. benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bei den Mitarbeiter: innen der Geschäftsstelle beantragen.

 

 

 

 

Vorsitzende:r                           
Heiko Leistner                                     Dipl.-Ing.               
   
Stellvertretende Vorsitzende  
Eva Börger Dipl.-Ing.
Felix Brummel M. Sc.
Christine Neuhaus Dipl.-Ing.
Dr. Monika Teigel Dr.-Ing.
   
Gutachter:innen  
Holger Allrich Dipl. Immobilienwirt
Joachim Bienek Dipl.-Ing. Architekt
Heinz-Rainer Eichhorst Dipl.-Ing. Architekt
Gunter Lohmann Dipl.-Ing. Architekt
Walter Lütkhoff Dipl.-Ing. Architekt
Bianca Nierhoff-Ioannidis Immobilienkauffrau
Heinrich Oesterschulze Bankbetriebswirt
Volker Pahmeyer Dipl.-Ing. Architekt
Dierk Poth Dipl.-Sachverständiger Immobilienbewertung
Klaus-Dieter Ruck Sparkassenbetriebswirt
Andreas Strube Dipl.-Ing.(FH)
Wilhelm Thiemann SV für Landwirtschaft
Guido Voß Immobilienmakler
   
Gutachter:innen Finanzamt  
Cord von Haaren  Dipl. Finanzwirt
Markus Borgschulte  Dipl. Finanzwirt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

    
 

 

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden:

Nicht anonymisierte Auskünfte

Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.

Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.

Antrag nicht anonymisierte Auskunft

Anonymisierte Auskünfte

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.

Antrag anonymisierte Auskunft

 

 

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.

Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung.                                        

Notarinnen, Notare und andere Stellen sind gemäß § 195 Baugesetzbuch verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Bodenmarkt betreffende Unterlagen den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet. Die Kaufpreissammlung wird um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt. Durch die Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.

 

Weitere Aufgaben der Geschäftsstelle sind:

  • Ableitung und Fortschreibung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung, wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze und Umrechnungskoeffizienten
  • Vorbereitung der Wertermittlungen (insbesondere Gutachten, Bodenrichtwerte, gebietstypische Werte)
  • Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes
  • Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte und die ausgewerteten Daten aus der Kaufpreissammlung

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstige personenbezogene Daten der Kaufpreissammlung grundsätzlich dem Datenschutz. Die Kaufpreissammlung und weitere Datensammlungen dürfen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu erteilen. Sie dürfen jedoch nur in anonymisierter Form erteilt werden.

Die Ansprechpartner:innen der Geschäftsstelle mit Telefonnummern finden Sie unter dem Menüpunkt  Erreichbarkeit.

 


 

 

 

 

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm

Ansprechpartner:innen                                                  

 Herr Bergmann  02381 / 17-4267
 Herr Beckschulze-Giessler  02381 / 17-4242              
 Herr Brummel  02381 / 17-4202
 Frau Frerich  02381 / 17-4263
 Herr Schmiedner  02381 / 17-4269
 Frau Vogelsang  02381 / 17-4244
 Herr Weiß  02381 / 17-4217
 Herr Balaban  02381 / 17-4216
 
 
Erreichbarkeit                                    montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                                                          freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Fax                                                    02381 / 17-2961

 

E-Mail                                                Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Anschrift                                            Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm

                                                           Anfahrtsplan

 

Go to top