Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Hamm

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 Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über

  •  den Verkehrswert (Marktwert - § 194 BauGB) unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken
  •  die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
  •  den Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
  •  Miet- oder Pachtverträge

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer:in, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber:innen von Rechten am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, Bevollmächtigte, Gerichte und Behörden
  • bei Mietwertgutachten: Mieter:n, Vermieter:in, Gerichte, Behörden

Den Antrag auf Erstattung eines Wertgutachtens erhalten Sie hier  Antrag Wertgutachten

 

Wie ist der Ablauf der Erstellung des Gutachtens ?

Das beantragte Gutachten wird durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm vorbereitet.  Hierzu wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit der bzw. dem Antragstellenden in Verbindung setzen und einen Termin für eine erste Ortsbesichtigung vereinbaren. Die Ortsbesichtigung wird in der Regel von zwei Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle durchgeführt. Hierbei werden eventuell notwendige Gebäudevermessungen, Fotos und weitere Ermittlungen bzw. Erhebungen  vorgenommen.
 
Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird sich die Geschäftsstelle erneut mit der bzw. dem  Antragstellenden in Verbindung setzen, um einen weiteren Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Ortsbesichtigung des Gutachterausschusses abzustimmen.
 
Der Gutachterausschuss, ein aus in der Regel drei Sachverständigen bestehendes Kollegialgremium, wird nach der Ortsbesichtigung über das von der Geschäftsstelle im Entwurf vorbereitete Gutachten beraten und beschließen.
 
Nach Beschluss des Gutachtens wird der bzw. dem Antragstellenden die Kostenrechnung zugesendet. Die bzw. der Antragstellende erhält eine Ausfertigung des Gutachtens.

 

Welche Gebühren fallen an ?

Die Gebühren finden Sie im Menüpunkt Gutachterausschuss - Gebühren des Gutachterausschusses.

Beispiel:  Verkehrswertgutachten über ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 300.000 €

               ohne besonderen Mehr- oder Minderaufwand bei der Wertermittlung

               Gebühren: 2.000 € zzgl. der gültigen Mwst. (Stand Januar 2023)

 

Fragen zur Gutachtenbeantragung ?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle.

Die Telefonnummern der Ansprechpartner:innen der Geschäftsstelle finden Sie unter dem Menüpunkt  Erreichbarkeit.

 

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