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Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh ist nicht mehr erreichbar. Bitte wenden sie sich gegebenenfalls an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh bzw. ab dem 01.06.2023 an den "Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh".

Tel.: 05241/85-1845

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.de


 

 

 

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten z.B. für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. 

Bodenrichtwertkarte.png

 

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert. 

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte sowie Bodenrichtwertkarten ab dem Jahre 2011 finden sie im Bodenrichtwertinformationssystem (BORISplus.NRW.de).

Weitere historische Bodenrichtwertkarten ab dem Jahre 1997 finden sie unter historische Bodenrichtwertkarten.

Erläuterungen zu "historischen Bodenrichtwertkarten":
Nach den Aufruf der "historischen Karten" kann über die Layer-Liste (oben rechts) durch anklicken "historische Bodenrichtwertkarten" und dem Jahrgang der gewünschten Bodenrichtwertkarte diese abgerufen werden. Über Suchen kann eine Adresse eingegeben werden. Damit der Bodenrichtwert sichtbar wird, muss herausgezoomt werden.

Es stehen eingescannte, georeferenzierte Bodenrichtwertkarten zur Verfügung. Sie sind annähernd lagegenau. Die Qualität ist allerdings auch aufgrund des Maßstabes der Ursprungdkarte eingeschränkt. Zu beachten ist, das die Bodenrichtwerte der Kernstadt auf einer separaten Karte im unteren rechten Bereich dargestellt ist und somit eine Adresssuche in diesem Bereich nicht zielführend ist. Die Legenden sind in den seitlichen Bereichen zu finden (Jahrgangsweise unterschiedlich). Bis zum Jahrgang 2007 bestanden die Karten aus 2 Teile, die hier zusammengefügt wurden.

In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind ebenfalls Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte zu erhalten. Die einfache mündliche Auskunft ist kostenfrei.

Bodenrichtwerte gegen Gebühr

  • über die Standardausgabe hinausgehende Auskünfte werden je nach Arbeitsaufwand abgerechnet
    (für jede angefangene Arbeitsviertelstunde 25 Euro) 

Der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht wird mit dem Ziel erstellt, die gem. § 193 (3) BauGB sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere die abgeleiteten und beschlossenen Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke zu veröffentlichen, sowie eine Übersicht über den Gütersloher Immobilienmarkt zu erstellen, allgemein über die Tätigkeit des Gutachterausschusses zu informieren und aufzuzeigen, welches weitere detaillierte Datenmaterial dort vorliegt, das für spezielle Fragestellungen als Grundlage dienen kann. 

Der Grundstücksmarktbericht kann über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW in digitaler Form (PDF-Format) bezogen werden. 

Gebühr:

  • als Download, z.B. über www.boris.nrw.de: gebührenfrei
  • als beantragtes Dokument (Druckexemplar) bei Bereitstellung durch die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses:
    25 EUR (nach VermWertKostO NRW)
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