Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden. Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht der Eigentümerin, des Eigentümers, der Berechtigten oder des Berechtigten und ggf. einen Erbschein bei. Zur Vorbereitung des Gutachtens erfolgt bei der Bewertung bebauter Grundstücke eine erste Ortsbesichtigung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Bei diesem Termin wird eine Bestandsaufnahme (Anfertigung einer Objektbeschreibung, Erfassung des Gebäudezustandes, Ermittlung von Wohn- und Nutzflächen etc.) durchgeführt. Nach Fertigstellung eines Gutachtenentwurfs erfolgt eine zweite Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Gutachterausschusses, die anschließend über das Gutachten beraten und den Verkehrswert beschließen. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) vom 12.12.2019 in der zur Zeit geltenden Fassung und sind in den Antragsformularen aufgeführt. Bitte verwenden Sie die aufgeführten Antragsformulare. Antrag auf die Erstattung von Verkehrswertgutachten (pdf-Format) |
Ansprechpartner & Ansprechpartnerin Herr Reinsch Frau Waßermann Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Mo - Fr 8:30 - 10:30 Uhr Die Beschäftigten der Geschäftsstelle befinden sich häufig in Außenterminen. |