Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie beispielsweise der Entwicklungszustand, die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie der Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bodenbeschaffenheit, der Erschließungszustand und die Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Sie können die Bodenrichtwerte im Internet gebührenfrei einsehen und ausgeben:
- alle Bodenrichtwerte in NRW unter BORISplus.NRW
Die land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte im Kreis Gütersloh stehen unter BORISplus zur Verfügung. Hier können Sie ebenfalls kostenfrei jahrgangsweise Gesamtübersichten als PDF-Dateien einsehen:
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