Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird erstellt, um die gemäß § 193 (3) BauGB sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere die abgeleiteten und beschlossenen Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke zu veröffentlichen, sowie eine Übersicht über den Immobilienmarkt im Kreis Gütersloh zu erstellen, allgemein über die Tätigkeit des Gutachterausschusses zu informieren und aufzuzeigen, welches weitere detaillierte Datenmaterial dort vorliegt, das für spezielle Fragestellungen als Grundlage dienen kann.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben enthält der Titel des Grundstücksmarktberichtes ab 2005 die Jahreszahl seines Erscheinungsjahres. Aus diesem Grunde existiert für den Kreis Gütersloh kein Grundstücksmarktbericht 2004, da Sie die Ergebnisse des Auswertungsjahres 2004 im Grundstücksmarktbericht 2005 finden.
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