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Der Grundstücksmarktbericht 2024, welcher die Entwicklung auf dem Kölner Immobilienmakt im Jahr 2023 darstellt, kann nun durch klicken auf folgenden Link heruntergeladen werden:

 

Grundstücksmarktbericht 2024

Während die Bodenrichtwerte nur den Wert des Bodens darstellen, stehen die Immobilienrichtwerte für den durchschnittlichen Lagewert einer Immobilie, bestehend aus Boden und Aufbauten. Auch die Immobilienrichtwerte werden in €/m² auf BORIS.NRW veröffentlicht, als Bezugsgröße dient hier jedoch die Wohnfläche. Sie gelten innerhalb der zugehörigen Immobilienrichtwertzone und sind bezogen auf die jeweils angegebenen wertrelevanten Merkmale (z. B. Baujahr, Geschosslage, etc.). Mittels der zugehörigen Umrechnungskoeffizienten für die wertrelevanten Merkmale kann der Immobilienrichtwert innerhalb seiner Zone auch auf Immobilien angewendet werden, welche abweichende Merkmalsausprägungen aufweisen. Hierfür steht auf boris.nrw nach Auswahl der Richtwertzone und einem Klick auf das rote Rechnersymbol der „Immobilien-Preis-Kalkulator“ zur Verfügung.

Es ist zu beachten, dass es sich bei den Immobilienrichtwerten um ein statistisches Modell handelt, welches keinesfalls ein sachverständiges Verkehrswertgutachten ersetzt. So können beispielsweise atypische Objekte, Rechte, Belastungen, Bauschäden und -mängel oder sonstige individuelle Umstände keine Berücksichtigung finden. Hier ist eine sachverständige Würdigung des Einzelfalls unerlässlich.

Umfangreichere Erläuterungen zu den Kölner Immobilienrichtwerten finden Sie im Grundstücksmarktbericht und den „örtlichen Fachinformationen“ unter BORIS.NRW (verfügbar unter „Sonstige Hinweise“ nach Auswahl einer Richtwertzone).

Der Grundstücksmarktbericht 2022, welcher die Entwicklung auf dem Kölner Immobilienmarkt im Jahr 2021 darstellt, ist ab sofort verfügbar.Grundstücksmarktbericht 2022

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