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für Grundstückswerte
in der Stadt Köln

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Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Stichtag 01.01. des laufenden Jahres vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grund­stückswerte in Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW).

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb einer Richt­wertzone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhälnissen. Dieser Richtwert vermittelt ein zutreffendes Bild der Wertigkeit nur für Grundstücke, die in ihren wert­bestimmenden Eigenschaften mit dem Richtwertgrundstück hinreichend genau überein­stimmen.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks zu den wertbestimmenden Merkmalen des

Bodenrichtwertgrundstücks, wie z.B. Entwicklungszustand, Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise sowie Zuschnitt (insbesondere Grund­stücksbreite und -tiefe) bewirken Abweichungen vom Bodenrichtwert (Zu- und Abschläge).

Im Internet kann die Bodenrichtwertkarte unter der Adresse BORISplus.NRW kostenfrei ein­gesehen werden

Weiterleitung zu BORISplus.NRW


BRW

 

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