Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Stichtag 01.01. des laufenden Jahres vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb einer Richtwertzone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhälnissen. Dieser Richtwert vermittelt ein zutreffendes Bild der Wertigkeit nur für Grundstücke, die in ihren wertbestimmenden Eigenschaften mit dem Richtwertgrundstück hinreichend genau übereinstimmen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks zu den wertbestimmenden Merkmalen des
Bodenrichtwertgrundstücks, wie z.B. Entwicklungszustand, Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise sowie Zuschnitt (insbesondere Grundstücksbreite und -tiefe) bewirken Abweichungen vom Bodenrichtwert (Zu- und Abschläge).
Im Internet kann die Bodenrichtwertkarte unter der Adresse BORISplus.NRW kostenfrei eingesehen werden
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