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Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen. Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwertkarte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert. Die Bodenrichtwertkarte wird seit 2011 durch den Gutachterausschuss im Kreis Viersen nicht mehr bereitgestellt. Sie kann nur noch im Internet unter BORISplus eingesehen werden.

Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht.

In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert einer Immobilie (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) festgestellt.

 

In diesem Bereich finden Sie externe Links, rechtliche Grundlagen zum Thema Wertermittlung, aktuelle Pressemeldungen, sowie eine Übersicht über die Standardmodelle der AGVGA.

Adresse

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Erreichbarkeit

Telefon: 02162/39-2710

Fax:       02162/39-281145

Email:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten: 

Mo. - Fr.     8:00 – 17:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Situation nur Termine nach Vereinbarung!

Sie erreichen uns

mit dem PKW:

Rathausmarkt 3, 41747 Viersen

Bitte beachten Sie, dass Sie als Anschrift für Navigationssysteme möglichst "Burgstraße 30, 41747 Viersen" verwenden sollten, da die Postanschrift der Kreisverwaltung über den Busbahnhof in eine Fußgängerzone führt.

Kostenfreie Parkplätze finden Sie direkt neben dem Kreishaus (Zufahrt über Burgstraße oder Lindenstraße). Weitere Parkmöglichkeiten in direkter Umgebung bietet das Parkhaus am Rathausmarkt (Zufahrt über Lindenstraße).

mit dem ÖPNV:

Bus: Haltestelle Busbahnhof/Rathausmarkt

Bahn: 10min Fußweg vom Hauptbahnhof Viersen

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte beantragt werden.

Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Hier finden Sie den für Verkehrswertgutachten maßgeblichen Auszug aus der o.g. Kostenordnung.

 

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens - Antragsformular

 

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