Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- an öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden,
- an private Antragsteller in anonymisierter Form
Auszug aus der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW
vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung
Tarifstelle
5.3.2.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB; § 34 GrundWertVO NRW), je Antrag für
a) nicht anonymisierte Kauffälle
Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall,
b) anonymisierte Kauffälle
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 VermWertKostO NRW (25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde)