Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte beantragt werden.
Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Hier finden Sie den für Verkehrswertgutachten maßgeblichen Auszug aus der o.g. Kostenordnung.
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens - Antragsformular