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für Grundstückswerte
im Kreis Viersen

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Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum 01. Januar des jeweiligen Jahres ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Seit 2011 werden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen keine analogen Bodenrichtwertkarten mehr zur Verfügung gestellt.

Die digitale Bodenrichtwertkarte des Kreisgebietes kann im Internet unter BORISplus für die Jahrgänge ab 2011 kostenfrei eingesehen und auszugsweise ausgedruckt werden. Für die vorherigen Jahrgänge sind die Bodenrichtwertkarten bis zum Jahr 2000 jahrgangsweise und von 2001 bis 2010 gemeindeweise unter den nachfolgenden Links zu finden. Dabei entsprechen die Nutzungsbedingungen denen von BORISplus.

Bodenrichtwertkarten

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