In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert einer Immobilie (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) festgestellt.
Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten in seinem Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet Köln). Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz.
Gutachten beantragen können:
Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
Antragsformular Verkehrswertgutachten
Merkblatt für Anträge auf Erstattung von Gutachten
Information zum Ablauf der Erstellung eines Gutachtens
Gebühren für die Erstattung von Gutachten