Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Köln

koeln panoramic Image of the old town at dusk 1000

Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen.
Die gesetzliche Grundlage für den Gutachterausschuss bietet der § 192 BauGB (Baugesetzbuch). Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in §§ 193 ff. Baugesetzbuch geregelt.
Die Gutachterausschüsse sind gemäß Ermächtigungsverordnung nach § 199 BauGB von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt sind.

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