Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen.
Die gesetzliche Grundlage für den Gutachterausschuss bietet der § 192 BauGB (Baugesetzbuch). Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in §§ 193 ff. Baugesetzbuch geregelt.
Die Gutachterausschüsse sind gemäß Ermächtigungsverordnung nach § 199 BauGB von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt sind.