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für Grundstückswerte
in der Stadt Köln

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Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes, der Ermittlung von Bodenrichten und für die Wertermittlung erforderlicher Daten sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.

Gemäß § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW (Grundstückswertermittlungsverordnung) sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse dargelegt, zusichert die Daten nur für den angegebenen Zweck zu verwenden und nur in anonymisierter Form weiter zugegeben sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Datennutzung einzuhalten.

Ein berechtigtes Interesse wird regelmäßig angenommen, wenn der Antrag von öffentlichen Stellen nach § 5 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen gestellt wird. Es wird des Weiteren regelmäßig angenommen bei Antragstellung von Seiten öffentlich bestellter und vereidigter, nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine hierzu nach dem Akkreditierungsstellengesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 272 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, akkreditierte Stelle zertifizierter oder gerichtlich bestellter Sachverständiger für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens.

Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung  ist beizubringen.

Darüber hinaus ist gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Die oben genannten Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung wird einzelfallbezogen erstellt. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht.

 

Antragsformular für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

 

Falls kein berechtigtes Interesse gemäß § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW vorliegt, kann Ihnen eine Auskunft in anonymisierter und aggregierter Form als Anhalt für eine Einschätzung des Immobilienwertes dienen.

 

 Merkblatt für Anträge auf Auskunft in anonymisierter und aggregierter Form

 

 Antragsformular für anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

 

 

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