Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind neutrale und unabhängige Kollegialgremien und Behörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Ihre Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle.
Die Zuständigkeitsbereiche der Gutachterausschüsse werden von den Landesregierungen festgelegt. Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen im Regelfall den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der öffentlichen Verwaltung bestellt; sie besitzen umfassende Sachkunde und Erfahrung in der Wertermittlung und sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Jeder Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. des vorsitzenden Mitglieds untersteht. Sie bereitet die Beschlüsse des Gutachterausschusses vor, veröffentlicht die Marktinformationen und ist Ansprechpartnerin.
Darüber hinaus sind für eine oder mehrere höhere Verwaltungsbehörden Obere Gutachterausschüsse oder Zentrale Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu bilden, wenn es innerhalb dieser Verwaltungsbehörde mehr als zwei Gutachterausschüsse gibt. Grundsätzlich sind die Oberen Gutachterausschüsse und Zentralen Geschäftsstellen nicht weisungsbefugt gegenüber den örtlichen Gutachterausschüssen. Dennoch findet in der Regel eine Koordination statt.