Die Bodenrichtwerte 2022 stehen zum kostenfreien Abruf bereit.
Der Grundstücksmarktbericht 2021 steht zum kostenfreien Download bereit.
Am 01.03.2020 tritt die neue Kostenordnung in Kraft.
Am 01.03.2020 tritt die neue Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW in Kraft. Die Gebühren für die amtliche Grundstückswertermittlung werden unter Punkt 5 des Kostentarifs (Anlage 1) geregelt.