Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bielefeld wurde am 21.06.1961 auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes - heute § 192 BauGB - gebildet, um zu mehr Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beizutragen. Das neutrale, weisungsunabhängige Kollegialgremium von Sachverständigen ist für die Stadt Bielefeld inklusive der Stadtteile Jöllenbeck, Dornberg, Schildesche, Heepen, Gadderbaum, Stieghorst, Brackwede, Senne und Sennestadt zuständig.