Zu den Hauptaufgaben des Gutachterausschusses gehört die Ermittlung von Bodenrichtwerten aus den vorliegenden Kaufpreisen. Der Gutachterausschuss der Stadt Bielefeld ermittelt nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bodenrichtwerte für baureifes Land, sondern darüber hinaus auch Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen, jeweils bezogen auf den 01.01. des laufenden Jahres. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss jährlich bis zum 31. März veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet (Richtwertzone) mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Erschließungszustand sowie Art und Maß der baulichen Nutzung. In Bereichen, in denen keine ausreichende Anzahl von Kaufpreisen vorliegt, werden Bodenrichtwerte mittels anderer geeigneter Verfahren abgeleitet oder fortgeschrieben. Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstückszuschnitt erfordern eine Anpassung des Bodenrichtwerts.