Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden. Die Bearbeitungszeit des Gutachtens ist von der Komplexität des Bewertungsobjektes abhängig. Im Durchschnitt erfolgt die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von 3 Monaten.
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben zur Lagebezeichnung des Bewertungsobjektes und zu eventuellen Stichtagen, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten bei (ggf. einen Erbschein). Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Vermessungs- und Wertermittlungskostentarifs (VermWertKostT NRW)
Ablauf der Bewertung:
- Auftragserteilung durch den Eigentümer oder Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
- Bestandsaufnahme vor Ort durch den zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle (ggf. Aufmaß)
- Vorbereitung des Gutachtens durch den zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- abschließende Objektbesichtigung durch drei Mitglieder des Gutachterausschusses
- Beratung des Gutachtens in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums
- Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an den Auftraggeber