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Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen.

Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwerte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert.

Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.

Seit einigen Jahren werden zusätzlich Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen ermittelt.

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht

In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert einer Immobilie (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) festgestellt.

Der Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wohnraum für das Gebiet der Stadt Leverkusen sowie die Übersicht über Mieten für gewerblich genutzte Räume in Leverkusen werden unter Mitwirkung des Gutachterausschusses erstellt.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:

  • die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung (Jeder Vertrag, in dem ein Grundstück gegen Entgelt veräußert wird, muss von den beurkundenden Stellen, wie z. B. den Notaren dem Gutachterausschuss übersandt werden).
  • Ermitteln von Bodenrichtwerten
  • Erarbeiten einer Übersicht über den Grundstücksmarkt und Ermitteln von wesentlichen Daten für die Wertermittlung (Liegenschaftszinssätze, Preisindizes, Umrechnungskoeffizienten)
  • Erstellen von Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des zu bewertenden Objektes.

 

Ein Flyer mit Informationen über den Gutachterausschuss ist hier verfügbar.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Behörde des Landes ein neutrales, von der Stadtverwaltung Leverkusen als Behörde weisungsunabhängiges, marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium.

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte werden in Nordrhein-Westfalen jeweils für den Bereich der Kreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte gebildet. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von der Bezirksregierung bestellt. Sie gehören in Leverkusen den Berufsgruppen der Architekten, der Immobilienmakler und der Vermessungsingenieure an.


Für seine Arbeit bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die in Leverkusen beim Fachbereich Kataster und Vermesssung angesiedelt ist.

Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung und Tätigkeit des Gutachterausschusses sind

  • das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist,
  • die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) - ImmoWertV) und
  • die Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundwertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW 2020 Nr. 57, S. 1137).

Ein Flyer mit Informationen über den Gutachterausschuss ist hier verfügbar.

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnrechte).

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 5 der Gebührendordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.

Die Grundgebühr beträgt nach derzeitigem Stand (07.01.2023) für unbebaute und bebaute Grundstücke :

a) Wert bis 1 Million Euro:
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro.

b) Wert über 1 Million Euro bis 10 Millionen Euro:
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.400 Euro.


Wegen erhöhten oder verminderten Aufwands sind noch verschiedene Zuschläge bzw. Abschläge möglich.
Zusätzlich werden z. Zt. 19 % Umsatzsteuer erhoben.

Zur Bearbeitung des Gutachtens reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag). Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).

Ein Antragsformular steht auch zum Herunterladen bereit. Dazu klicken Sie auf das Wort Antragsformular.

Zur Beratung steht Ihnen Frau Klünsch unter der Telefon-Nr. 0214 406-6263 gerne zur Verfügung.

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