Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein fiktives „Normobjekt“. Sie müssen an das jeweilige Bewertungsobjekt angepasst werden (siehe weiter unten).
Immobilienrichtwerte beinhalten den Bodenwert und den Wert der baulichen Anlagen.
Sie wurden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und zum 01.01.2024 durch Beschluss des Gutachterausschusses als Wert in Euro/m² Wohnfläche festgesetzt.
Die Immobilienrichtwerte stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 13 ImmoWertV dar und bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach § 15 Absatz 2 ImmoWertV. Sie sollen eine Orientierungshilfe sein, die es ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung bestimmter Merkmale festzustellen. Sollte sich das Bewertungsobjekt in seinen wertbestimmenden Merkmalen erheblich von dem hier beschriebenen Normobjekt unterscheiden (z. B. bei kernsanierten Objekten), können starke Abweichungen zum tatsächlichen Verkehrswert auftreten.
Immobilienrichtwerte wurden für die Teilmärkte Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser beschlossen. Sie sind über www.boris.nrw.de kostenlos abrufbar.
Umfangreiche Erläuterungen zu den Immobilienrichtwerten finden sie in den örtlichen Fachinformationen in BORIS.NRW. Außerdem steht ihnen dort ein Immobilien-Preis-Kalkulator als Online-Service zur Verfügung. Nach Aufruf der Detailinformationen zu einem Richtwert kann der Kalkulator über das rot hinterlegte Piktogramm gestartet werden.
Die Anpassung an das jeweilige Bewertungsobjekt kann durch Anwendung der in den örtlichen Fachinformationen veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten oder mit Hilfe des Immobilienpreiskalkulators erfolgen.