Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Bedingt durch die Änderung des Baugesetzbuches werden seit dem Stichtag 01.01.2011 flächendeckend Bodenrichtwertzonen gebildet, in denen die Bodenrichtwerte ausgewiesen wurden. Die aktuellen Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert wird in einer Richtwertzone ausgewiesen. Diese Zonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.
Die Bodenrichtwerte werden im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.boris.nrw.de veröffentlicht.
Der Abruf der Richtwerte in BORIS.NRW ist kostenfrei.
Wichtig: Bitte schauen Sie sich auch die jeweilige Erläuterung und die Legende an. Dazu müssen Sie in die entsprechende Zone klicken. Sie können kostenfreie Ausdrucke (pdf-Symbol) erzeugen oder sich weitere örtliche Fachinformationen anzeigen lassen.
(Muster mit Stand: 01.01.2024)
Eine Bodenrichtwertauskunft ist auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich. Ein Auszug ist hier mit Kosten in Höhe von 50 € verbunden.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte werden von der Geschäftsstelle auch fernmündlich erteilt.
[Telefon Nr. 0214 406-6268 (Herr Pier) oder 0214 406-6263 (Frau Klünsch)]