Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertfahren nach § 24 Absatz 2 Nr. 2 ImmoWertV. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben.
Der Immobilienrichtwert gilt für eine fiktive Immobilie mit detailliert beschriebenen Grundstücksmerkmalen (Normobjekt). Abweichungen einzelner individueller Grundstücksmerkmale einer Immobilie von dem Normobjekt sind mit Zu- oder Abschlägen zu bewerten.
Immobilienrichtwerte:
Bereitstellung
Immobilienrichtwerte werden in www.boris.nrw.de bereitgestellt.
Durch Klick in die Karte werden die wertrelevanten Merkmale in einem neuen Fenster angezeigt. Zur Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit wird im modalen Fenster die Berechnung einer Wertschätzung interaktiv in Form eines "Immobilien-Preis-Kalkulators" angeboten. Mit Klick auf das rote "Rechnersymbol" wird dieser gestartet. Der Nutzer hat nun die Möglichkeit, die Angaben seines Objektes für die wertrelevanten Eigenschaften auszuwählen. Mittels der hinterlegten Umrechnungskoeffizienten werden Anpassungen in Prozent in den jeweiligen Eigenschaften zum Immobilienrichtwert berechnet und in einer weiteren Spalte angegeben. Das Ergebnis wird in einer Immobilienwertauskunft als PDF-Dokument aufbereitet und kann kostenfrei heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.
Der resultierende geschätzte Vergleichswert entspricht nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Dieses kann beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte oder bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beantragt werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt auf Antrag erweiterte, schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Durch diese Dienstleistung erhalten Sie eine sachverständige Interpretation der veröffentlichten Richtwerte, bezogen auf Ihr zu bewertendes Objekt.
Die erweiterte Bodenrichtwertauskunft kann nur für Flächen erstellt werden, die dem Teilmarkt der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugeordnet werden können. Alle anderweitig unbebauten Grundstücke können nur mittels eines Verkehrswertgutachtens bewertet werden.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den u.a. Antragsvordruck. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Kostentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostT).
Antrag zur Erstellung einer erweiterten Bodenrichtwertauskunft
Die Städte und Gemeinden im Kreis Kleve und der Mieterschutzverein sowie die Vereine Haus & Grund Kreis Kleve bzw. Haus & Grund Grafschaft Moers veröffentlichen unter Mitwirkung des Gutachterausschusses turnusmäßig alle zwei Jahre Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen. Die Mietspiegel können im Internet auf den Seiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesehen werden.
Die aktuellen Mietspiegel der Gemeinde Issum, Gemeinde Rheurdt und der Gemeinde Wachtendonk befinden sich ausschließlich auf der Internetseite von Haus & Grund Grafschaft Moers.
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen und seine Geschäftsstelle
Grundstücksmarktbericht NRW 2022
Grundstücksmarktbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022
Zwangsversteigerungstermine bundesweit
DESTATIS - Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Statistische Informationen über Deutschland - Bundesstatistiken
IT.NRW - Information und Technik NRW
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist das statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen und der IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen.