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Grundsteuer

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantwortet solche Fragen, die die amtliche Grundstückswertermittlung betreffen. Dies sind etwa Fragen zu Definition, Merkmalen und Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Bei Fragen zur Grundsteurreform, so auch bei Fragen zur Verwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer sind die Finanzämter die zentralen Ansprechpartner.
Die für die jeweilige Lage zutreffende Telefonnummer kann auf der Informationsseite des Ministerium der Finanzen unter www.grundsteuer.nrw.de mittels entsprechender Adresseingabe abgerufen werden. Die Hotline zur Grundsteuerthematik ist in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Auf der Informationsseite stehen auch grundlegende Informationen zu den Datenangaben für die Grundsteuer - auch mittels anschaulicher Erklärvideos - zur Verfügung.

Des Weiteren wurde eine eigens zur Information der Steuerpflichtigen entwickelte Plattform auf technischer Basis von TIM-online freigeschaltet, auf der nun die verschnittenen Daten zur Verfügung stehen, und die Finanzverwaltung versendet seit Mai dieses Jahres Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die auf den verschnittenen Daten basieren. Die Plattform ist unter
www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar.

Für den Bereich des Rheinisch-Bergischen Kreises gibt es zwei Gutachterausschüsse. Für die Stadt Bergisch Gladbach und für den Rest des Rheinisch-Bergischen Kreises. Um Ihnen und auch uns die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier eine Liste welcher Gutachterauschuss, im Bereich des Amtsgerichts Bergisch Gladbach, zuständig ist.

Gemarkungsverzeichnis

Adressen der beiden Gutachterausschüsse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Bergisch Gladbach
Postfach 20 09 20
51439 Bergisch Gladbach

Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Rheinisch-Bergischen Kreis
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Geschäftsstelle:

Rathaus Bensberg
Erdgeschoss, Zimmer E 23 - 25
Wilhelm-Wagener-Platz
Postfach 20 09 20
51439 Bergisch Gladbach

Telefon:

02202 - 14 12 55   Herr Stiens
02202 - 14 12 38   Frau Fischer
02202 - 14 12 54   Frau Junk

Telefax: 

02202 - 14 14 60

Email:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

www.gars.nrw/stadt-gl

Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag    830 – 1200 Uhr

oder nach Absprache

 

 

 

 

 

Der Gutachterausschuss ist nach § 193 Abs. 3 BauGB gesetzlich dazu verpflichtet, Kaufverträge zu erfassen und auszuwerten. Damit erhält er die Basisdaten, die seinen Serviceleistungen für Sie zugrunde liegen (z.B. Führung der Kaufpreissammlung, Erstellung des Grundstücksmarktberichts, Ableitung von Bodenrichtwerten, Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten). Die Kaufverträge werden von den Notaren, die Ihren Kaufvertrag beurkundet haben, an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geschickt. Oftmals können den Kaufverträgen jedoch nicht die eigentlichen Wertmerkmale und Umstände entnommen werden, die für den vereinbarten Kaufpreis maßgeblich waren; aber nur in Kenntnis dieser Angaben kann der Gutachterausschuss die gesetzliche Aufgabe auch in Ihrem Sinne erfüllen. Er ist daher auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zwar besteht nach § 197 BauGB eine Auskunftspflicht für den Grundstückseigentümer bzw. -erwerber, trotzdem möchten wir Sie explizit um Ihre Mithilfe bitten und Sie auf die Freiwilligkeit Ihrer Mitarbeit hinweisen. Deswegen werden Fragebögen von der Geschäftsstelle versendet. Bei Rückantwort unterliegen die gelieferten Angaben dem geltenden Datenschutz und gehen in eine Gesamtbeurteilung ein, die keine Rückschlüsse auf persönliche Angaben zulässt. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden; das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind und werden nicht weitergegeben. Weitere Informationen hierzu können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen:

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)

Links lokal

 

 

 

 

 

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