Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken.
Den Antrag können Sie sich als pdf-Formular herunterladen und ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle per Post, Fax oder E-Mail schicken.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder ihnen gleichstehende Berechtigte, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie Gerichte und Justizbehörden. Pflichtteilsberechtigte sind antragsberechtigt, soweit für deren Pflichtteil der Wert eines Grundstücks von Bedeutung ist.
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Fassung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW).