Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei.
Die Daten der Kaufpreissammlung werden aus Kaufverträgen und Fragebögen erfasst und dienen in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
Antrag (nicht anonymisierte Auskunft)
Fragebögen für die Kaufpreissammlung:
(Um den Fragebogen online ausfüllen zu können, muss die PDF mit einem passenden Programm z.B. Acrobat Reader geöffnet werden!)
Bodenrichtwerte werden jahrgangsweise ermittelt und mit dem Stichtag 1. Januar von den Gutachterausschüssen nach eingehender Beratung beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden in einer Karte dargestellt und veröffentlicht. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten sowie die Bodenrichtwertkarte erwerben, einsehen oder Auszüge erhalten.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung (Zuschnitt, Größe, Lage etc.), Bodenbeschaffenheit, Ausnutzbarkeit und Lage - bewirken Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert.
BORISplus.NRW (Bodenrichtwerte im Internet)
Erstmalig wurden im Jahr 2011 zonale Bodenrichtwerte ermittelt und beschlossen. Dazu erscheint die Bodenrichtwertkarte seitdem in Atlas-Form und nicht mehr als Karte.
Die Bodenrichtwertkarte können Sie auch per Email oder schriftlich per Brief/Fax bestellen
Örtliche Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte
Die wesentliche Aufgabe des Grundstücksmarktberichtes besteht darin, einen Überblick über die Verhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zu geben. Das aktuelle Marktgeschehen ist von großer Bedeutung für die Bau- und Wohnungswirtschaft, den Städtebau, die Stadtplanung und für alle Bürger, die sich mit Grundbesitz befassen. Der Grundstücksmarktbericht kann dem Leser eine Orientierung geben und ihn vor grober Fehleinschätzung des Preisniveaus von Immobilien bewahren.
Es handelt sich um vorläufige Endergebnisse des jeweiligen Berichtsjahres, die die tatsächliche Situation auf dem Grundstücksmarkt erfahrungsgemäß mit hoher Genauigkeit widerspiegeln. Für das Endergebnis bei den Preisangaben sind keine Änderungen zu erwarten. Es werden sich allerdings die Umsatzanteile und die Anzahl der Verträge geringfügig ändern. Die für die Vorjahre angegebenen Zahlen können von früheren Veröffentlichungen abweichen, da beurkundende Stellen Urkunden nachreichen oder bereits beurkundete Kaufverträge später aufgehoben werden.
Die einzelnen Kaufpreisdaten wurden rechnerisch zusammengefasst und graphisch aufgearbeitet.
Dabei wurden die verkauften Objekte in drei Kategorien eingeteilt (unbebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, bebaute Grundstücke). Bei bebauten Grundstücken handelt es sich um das Gebäude mit dem dazugehörigen Grundstück.
Neben diesen allgemeinen Angaben werden die für die Wertermittlung erforderlichen Daten, wie z. B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze, Rohertragsfaktoren, Preise für Wohnungseigentum, für Ein- und Zweifamilienhäuser und Marktanpassungsfaktoren für freistehende Ein- oder Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften bzw. Reihenendhäuser oder Reihenmittelhäuser im Grundstücksmarktbericht (in Kapitel 9) veröffentlicht. Diese Daten oder der Grundstücksmarktbericht sind im Internet (als pdf-Datei) oder bei der Geschäftsstelle in gebundener Form gegen Gebühr erhältlich.
Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen. Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwertkarte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert. Diese kann über BORISplus.NRW abgerufen werden.
Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht
In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert einer Immobilie (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) festgestellt.