Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen, den großen kreisangehörigen Städten und einer Städteregion. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen 77 Gutachterausschüsse.
Für die Arbeit der Gutachterausschüsse sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Verordnung über
die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung
– ImmoWertV) vom 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805), die Verordnung über die
amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung NRW – GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2023, sowie die Verordnung über die Zentrale Kaufpreissammlung
der amtlichen Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (VO ZKPS NRW) vom 14.
Februar 2017 (GV. NRW. S. 281) anzuwenden.