Die örtlichen Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss sind Einrichtungen des Landes. Sie sind unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von den Bezirksregierungen bestellt. Die Bestellungen gelten jeweils für die Dauer von 5 Jahren. Die Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses werden vom Innenministerium bestellt. Sie sollen Mitglied eines Gutachterausschusses sein.
Die Tätigkeit in den Gutachterausschüssen ist ehrenamtlich. Die in den Gutachterausschüssen tätigen ehrenamtlichen Gutachter sind überwiegend Sachverständige aus den Fachbereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und Vermessungs- und Liegenschaftswesen.
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muss gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.
Die örtlichen Gutachterausschüsse haben im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung;
- Ermittlung von Bodenrichtwerten;
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze, Bo-
denpreisindexreihen, Marktanpassungsfaktoren); - Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grund-
stücken sowie von Rechten an Grundstücken: - Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteig-
nung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile; - Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgeleg-
ten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen; - Erstattung von Gutachten über Miet- oder Pachtwerte;
- Erstellung von Mietwertübersichten;
- Erstattung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte.