Kaufpreissammlung
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung anonymisiert
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung nicht anonymisiert
Verkehrswert Gutachten
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Die beurkundenden Stellen (Notariate) übersenden in Abschrift dem Gutachterausschuss jeden Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen. Die Verträge werden ausgewertet und die Ergebnisse, sowie weitere beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten, in die Kaufpreissammlung übernommen.
Die Daten der Kaufpreissammlung dienen als Grundlage bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte, der Heranziehung von Vergleichspreisen bei der Grundstücksbewertung und der Ableitung der erforderlichen Daten. Der Inhalt der Verträge sowie die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz.
Nicht anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung als grundstücksbezogene Auskünfte erfordern neben der Antragsstellung die Darlegung des berechtigten Interesses, die Angabe des Verwendungszweckes und die schriftliche Zusicherung des Antragsstellers, dass die Daten nur fün den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden und nur in anonymisierter Form weitegergeben, sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Abgabe von Auskünften aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form erfolgt nach Antragsstellung ohne Angabe eines berechtigten Interesses, jedoch unter Angabe des Verwendungszwecks und der schriftlichen Zusicherung, dass die Daten nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Diese werden von den Gutachterausschüssen bis zum 31. März jedes Jahres bezogen auf den Stichtag 01.01. des laufenden Jahres ermittelt und anschließend veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte werden auf den Quadratmetergrundstückspreis bezogen. Zur Optimierung der Markttransparenz stehen der Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw kostenlos zur Verfügung.
Ebenso können Sie uns eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Bodenrichtwertauskunft zukommen lassen.
Um für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen, wird jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, bis zum 31. März der Grundstücksmarktbericht gem. § 41 GrundWertVO veröffentlicht. Er hat zum Ziel, die gemäß § 193 (3) BauGB sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere Indexreihen, Umrechnungskoefiizienten, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren darzustellen eine Übersicht über den Immobilienmarkt des Rhein-Kreis Neuss ohne Stadt Neuss zu geben.
Er zeichnet sich dadurch aus, dass nahezu alle gezahlten Preise des Geschäftsgebietes zur Verfügung stehen, d.h. das Datenmaterial nicht nur eine begrenzte Stichprobe darstellt. Somit kann die Umsatz- und Preisentwicklung realistisch dargestellt über das Preisniveau in den unterschiedlichen Segmenten des Immobilienmarktes informiert werden.
Der Marktbericht wendet sich unter anderem an die Bau- und Wohnungswirtschaft, Banken, Versicherungen, Sachverständige und öffentliche Verwaltungen, mithin an alle, die auf Kenntnisse über den Grundstücksmarkt angewiesen sind. Zugleich ist er allen übrigen Interessenten zugänglich.
Alle Grundstücksmarktberichte des Rhein-Kreis Neuss ohne Stadt Neuss oder von anderen Kreisen und Kommunen finden Sie unter:
Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen. Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwerte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert.
Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.
In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert einer Immobilie (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) festgestellt.
Mit den Immobilienrichtwerten ist es möglich schnell und einfach eine Preiseinschätzung für Ein- und Zweifamilienhäuser zu erhalten.
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht