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Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Die beurkundenden Stellen (i.d.R. Notariate) übersenden in Abschrift dem Gutachterausschuss jeden Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen. Die Verträge werden ausgewertet und die Ergebnisse, sowie weitere beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten, in die Kaufpreissammlung übernommen.

Die Daten der Kaufpreissammlung dienen als Grundlage bei der Ermittlung der zonalen Bodenrichtwerte, der Heranziehung von Vergleichspreisen bei der Grundstücksbewertung und der Ableitung der erforderlichen Daten. Der Inhalt der Verträge sowie die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Die Abgabe von Auswertungen in anonymisierter Form sind ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig. 

Den Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung finden Sie hier: 

https://www.rhein-kreis-neuss.de/fileadmin/user_upload/redaktionsgruppen/katasteramt/formulare-publikationen/antrag-kaufpreisauskunft.pdf

 

 

 

in Bearbeitung...

 

 

 

 

 

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Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für
Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden von den Gutachterausschüssen bis zum 31. März jedes
Jahres bezogen auf den Stichtag 01.01. des laufenden Jahres ermittelt und anschließend veröf-
fentlicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Bodenrichtwerte werden auf den Quadratmetergrundstückspreis bezogen. Zur Optimierung der
Markttransparenz stehen der Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwerte im Internet unter
der Adresse www.boris.nrw.de kostenlos zur Verfügung.

 Ebenso können Sie uns eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Bodenrichtwertauskunft zukommen lassen.

 

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss setzt
sich zurzeit aus 22 Mitglieder verschiedener Berufsgruppen zusammen und deckt ein weites
Fachspektrum ab, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Neuss, als größte kreisangehörige Stadt hat einen eigenen Gutachterausschuss gebildet. Die
großen kreisangehörigen Städte Dormagen und Grevenbroich haben die Zuständigkeiten des
Gutachterausschusses durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf den Rhein-Kreis Neuss
übertragen. Damit ist der Ausschuss für die Bereiche der Städte Dormagen, Grevenbroich, Jü-
chen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie der Gemeinde Rommerskirchen zuständig.


Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Kataster- und Vermessungsamt des
Rhein-Kreis Neuss angesiedelt und hat ihren Sitz in Neuss.

Eine wesentliche Aufgabe ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Die beurkun-
denden Stellen (i.d.R. Notare) übersenden in Abschrift dem Gutachterausschuss jeden Vertrag,
durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege
des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen. Die Verträge werden ausge-
wertet und die Ergebnisse, sowie weitere beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten, in die
Kaufpreissammlung übernommen.
Die Daten der Kaufpreissammlung dienen als Grundlage bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte,
der Heranziehung von Vergleichspreisen bei der Grundstücksbewertung und der Ableitung der
erforderlichen Daten. Der Inhalt der Kaufverträge sowie die Kaufpreissammlung unterliegen dem
Datenschutz.

 

 

 

 

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