Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Rhein-Kreis-Neuss
ohne die Stadt Neuss

RKN Zusammenfassung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt. Die Legimitation erhält der Gutachterausschuss durch das BauGB. Maßgeblich für die Arbeiten des Ausschusses sind neben dem BauGB, die ImmoWertV und die GrundWertVO.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss setzt sich aus Mitglieder verschiedener Berufsgruppen zusammen und deckt ein weites Fachspektrum ab, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Neuss, als größte kreisangehörige Stadt, hat einen eigenen Gutachterausschuss gebildet. Die großen kreisangehörigen Städte Dormagen und Grevenbroich haben die Zuständigkeiten des Gutachterausschusses durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf den Rhein-Kreis Neuss übertragen. Damit ist der Ausschuss für die Bereiche der Städte Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch, sowie der Gemeinde Rommerskirchen zuständig.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Kataster- und Vermessungsamt des Rhein-Kreises Neuss angesiedelt und hat ihren Sitz in Neuss.

 

 

 

 

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