Gutachten dienen der individuellen Markttransparenz, indem der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ermittelt wird.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken wird auf schriftlichen Antrag des Eigentümers vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein kostenpflichtiges Gutachten erstellt. Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei.
Beachten Sie bitte bei Antragsstellung Angaben zu der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll, zu machen. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen und sind unter dem Punkt Der Gutachterausschuss - Gebühren des Gutachterausschusses zu finden.